ZOLL

Unter dem folgenden Link finden Sie  ALLE  Zollbestimmungen für Norwegen

http://www.norwegen.no/travel/zoll/


Wenn Sie nach Norwegen einreisen, müssen Sie Waren bzw. Devisen, deren Einfuhr nicht ohne weiteres erlaubt ist, unaufgefordert beim Zoll anmelden. Unrichtige Angaben sind strafbar.

 

Die wichtigsten 6 Punkte zur Ein,- Ausreise lesen Sie hier:

 

Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte / p. Person


Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren und Käse aus Ländern des EWR sowie Futtermittel dürfen eingeführt werden. Ausgenommen ist Hunde- und Katzenfutter, dessen Wert aber bei der Einfuhr-Freigrenze von 6.000 NOK zu berücksichtigen ist. Kartoffel und Eier dürfen nicht eingeführt we

 

Tabakerzeugnisse  / p. Person


a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und
b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

 

Alkohol und alkoholische Getränke / p. Person

Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol nach Norwegen sind folgende Kombinationen möglich (pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozent):

1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).

oder

3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.

oder

1,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 3,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.

oder

5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent

oder

1 Liter alkoholsiche Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent und 3,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent

Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen.

 

Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte / p. Person


Es ist nicht gestattet, mehr als 18 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person auszuführen.

Die Ausfuhrquote gilt für in norwegischen Küstengewässern, durch Sportangeln erbeuteten Fisch. 

Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling, sowie nachweislich im Handel gekaufte Produkte, sind von der Ausfuhrquote nicht betroffen.

Nähere Auskünfte erteilt das Norwegische Fischerei- und Küstenministerium (Fiskeri- og kystdepartementet.

 

Einfuhr von Tieren


Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Nähere Auskünfte finden Sie unter www.mattilsynet.no.

 

Roter oder Grüner Ausgang ?


Bei den meisten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÜNEN Ausgang.

Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist.

Wenn Sie den grünen Ausgang benutzen, geben Sie damit an, dass Sie nur Waren mit sich führen, die zollund steuerfrei eingeführt werden dürfen bzw. für die keine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist.

Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und wenden sich an den Zoll.


Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Wertgrenzen mit sich führen und wenn:


• die Waren für Sie selbst bzw. als privates Geschenk und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
• Sie die Waren persönlich mit sich führen, entweder am Körper oder im Reisegepäck, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können. Waren, die versandt oder aufgegeben werden, z. B. als Reisegepäck, dürfen nur dann zoll- und steuerfrei eingeführt werden, wenn Sie die entsprechenden Gepäckstücke vor der Zollkontrolle wieder in Empfang nehmen.

Wenn ein Gepäckstück z. B. wegen Fehlleitung auf einem Flughafen später eintrifft als Sie selbst, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet.


Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt von Gepäckstücken u. Ä., die kontrolliert werden sollen, selbst aus- und einpacken, und Sie sind verpflichtet, den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu geben. frown

 


 

 

 

 

Røsstad Hytteutleie - 4641 Søgne - Røsstadveien 454 Südnorwegen